Backes

Nutzungsordnung des Vereinsgebäudes, im folgenden “Backes” genannt

 

Der Vorstand des Heimat- und Verschönerungsvereins Oberholzklau e. V. hat in seiner Sitzung vom 29. Mai 2009 folgende Nutzungsordnung für das Vereinsgebäude beschlossen

 

 

§ 1

Die Nutzung des Backes ist Mitgliedern für private Feierlichkeiten aus persönlichem Anlass gegen eine angemessene Spende zur Deckung der Kosten möglich. Die Nutzung ist grundsätzlich mietfrei, da die Mitglieder durch ihre Beiträge, Geld- und Sachspenden, sowie durch ihre Mitarbeit bei der Errichtung des Gebäudes sich aus Sicht des Vorstandes ein gewisses Miteigentumsrecht angedient haben.

 

§ 2

Nach Abschluss der Feierlichkeiten sind die Räumlichkeiten durch den/die Benuzter(rin) ordnungsgemäß zu reinigen. Nach vorhergehender Anmeldung beim Vorstand kann die Reinigung über den Verein durchgeführt werden. Die dafür entstehenden Kosten belaufen sich auf 40.00 Euro, vorausgesetzt, dass ein normaler Verschmutzungsgrad besteht. Bei höherer Verschmutzung entscheidet der Vorstand über die Höhe der Reinigungspauschale.

 

§ 3

Ein Antrag auf Nutzung muss beim Vorstand mit Angabe von Datum und Uhrzeit frühzeitig, mindestens aber 14 Tage vor der geplanten Nutzung erfolgen. Die Abstimmung erfolgt innerhalb des Vorstandes in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden, der die Belegungstermine führt. Die Genehmigung gilt für max. 24 Stunden und ist nur dann möglich, wenn der Backes an dem gewünschten Tag nicht schon anderweitig belegt ist (z.B. Backtag oder ähnliches).

Der genaue Zeitablauf ist mit dem 1.Vorsitzenden abzustimmen.

 

§ 4

Der/Die jeweilige(n) Nutzer(in) sind/ist für Sicherheit und Ordnung ihrer Veranstaltung sowie die Einhaltung der ordnungsbehördlichen und kommunalen Auflagen vollumfänglich verantwortlich und haftet(n) für entstandene Schäden, gleich welcher Art, auch dann, wenn diese durch Gäste des Nutzers / der Nutzer(in) verursacht werden. Diese haben darauf zu achten, dass Nachbarn, insbesondere zur Nachtzeit, nicht durch unnötigen und übermäßigen Lärm gestört werden. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter. Der Vorstand behält sich Kontrollen vor. Befestigung von Dekorationen, gleich welcher Art, an Wänden oder Decken sind nicht erlaubt. In allen Räumen herrscht Rauchverbot. Das Hinterlassen von Zigarettenkippen außerhalb des Gebäudes ist nicht zulässig. Der Nutzer /Die Nutzer(in) hat außerhalb des Gebäudes für die Bereitstellung von geeigneten Gefäßen zur Aufnahme von Zigarettenkippen zu sorgen.

 

§ 5

Für den Fall, dass in der Person des Nutzers/der Nutzer(in) oder der von ihm/ihr geplanten Feierlichkeiten triftige Gründe vorliegen, die gegen die Erteilung einer Nutzungserlaubnis sprechen, kann der Vorstand die Nutzung versagen, ohne dieses näher zu begründen.. Ein Rechtsanspruch auf eine Nutzung besteht nicht. Alle Entscheidungen über die Nutzung und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen werden von mindestens zwei Mitgliedern (1. Vorsitzender und einem weiteren Mitglied) getroffen.

 

 

Freudenberg-Oberholzklau, den 29. Mai 2009